Betriebskosten: Wirtschaftslichkeitsgebot
News vom 19.04.2023
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 25.01.2023 (Az. VIII ZR 230/21) entschieden, dass es ich beim sog. Gebot der Wirtschaftlichkeit um eine vertragliche Nebenpflicht des Vermieters handelt. Den Mieter trifft aus diesem Grund die Darlegungs- und Beweislast für einen Verstoß gegen das Gebot, um ggf. Schadensersatzanspräche gegen den Vermieter geltend zu machen.
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